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Platzordnung Terrassen-Camping am Richterbichl

Version 04.2024

 

Überall, wo Menschen zusammenleben, bedarf es gewisser Regeln, die ein gutes Miteinander ermöglichen. Mit dieser Übersicht möchten wir Ihnen eine Orientierungshilfe an die Hand geben.

Auf die Einhaltung der Platzordnung legen wir im Interesse unserer Gäste großen Wert. Besonders wichtig ist die Einhaltung des Meldegesetzes, der Nachtruhe, der Hunderegeln, die Anmeldung von Besuchern und alles, was die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Gäste anbelangt.

Auf grobe bzw. wiederholte Verstöße gegen diese Platzordnung behalten wir uns einen Platzverweis ohne Rückerstattung der Camping-/Mietunterkunftsgebühren vor. Bedenken Sie bitte, dass wir diese Platzordnung nicht für uns, sondern für SIE aufgestellt haben, damit Sie hier am Terrassen-Camping am Richterbichl einen schönen, erholsamen Urlaub verbringen können.

Halten Sie sich bitte unbedingt an die Bestimmungen unserer Platzordnung. Sie ersparen uns und Ihnen damit im Interesse eines geordneten Campinglebens die Einführung noch strengerer Regeln, wie sie bereits auf anderen Campingplätzen üblich sind (wie z.B. Sicherheits-Armbänder usw.).

ÖFFNUNGSZEITEN

Ganzjährig geöffneter Campingplatz

Schranken geschlossen: von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 22.00 bis 7.00 Uhr (Eine Ausfahrt im Notfall ist jederzeit möglich)

Öffnungszeiten Rezeption variieren nach Saison (siehe Aushang)

AUFENTHALTSZWECK

Der Terrassen-Camping am Richterbichl ist ein Tourismusbetrieb.

Der Aufenthalt kann nur zu Zwecken von Urlaub, Erholung und Freizeit erfolgen. Die Begründung von Haupt- oder Zweitwohnsitz, Unterkunft als Ersatz für einen ordentlichen Wohnsitz oder anderen, nicht touristischen Zwecken ist ausdrücklich untersagt. Ausschluss des Mietrechtsgesetzes.

 

CHECK-IN

Anreise von 15.00 bis 18.00 Uhr.

Verspätete Anreise: Informieren Sie uns bitte telefonisch, falls Sie erst nach 18.00 Uhr anreisen können oder sich Ihre Anreise weiter verzögert. Beachten zudem unsere Reservierungs- und Stornierungsbedingungen, welche Sie auf unserer Website finden.

Check-in vor Einfahrt: Das Meldegesetz erfordert die korrekte Ausfüllung des Meldeblattes und Vorlage eines Reisedokuments. Alle Mitreisenden sind Tag genau ohne Verzögerung entsprechend deren jeweiligen An- und Abreisedaten an- und abzumelden. Legen Sie beim Check-in alle Nachweise vor, die Sie zu Inanspruchnahme von Preisnachlässen berechtigen. Rabatte können in späterer Folge aus finanztechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Kontrollieren Sie bitte noch am Anreisetag die Ihnen ausgehändigte ANMELDUNG (Infopreis). Mit deren Übernahme bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben. Sie dient Ihrer Information und ist Basis für die Meldebehörde. Melden Sie bitte unverzüglich jegliche Änderung. Mit Übernahme des Stellplatzes erklären Sie sich automatisch mit dem Stellplatz, der ausgewiesenen Platzkategorie, der geltenden Preisliste, der Platzordnung und den Reservierungsbedingungen einverstanden und akzeptieren die AGB und Datenschutzbestimmungen des Terrassen-Camping am Richterbichl. Kurtaxen-Ermäßigung bei Vorlage Behindertenausweis (ab 80 %) bei Check-in. Nicht rückwirkend über den Monatsletzten hinaus möglich!

Anreise OHNE Reservierung: Geben Sie uns bei Anreise bitte bekannt, wie lange Sie maximal bleiben wollen. Verlängerungen nur, wenn es die Folgebuchung erlaubt. Da bei uns der Strom nach Verbrauch abgerechnet wird, bitten wir um Abrechnung erst am Abreisetag.

Anreise MIT Reservierung: Reservierungen erfolgen nur mit verbindlichem An- und Abreisedatum. In der Hauptsaison erheben wir eine Reservierungsgebühr + einen Anzahlungsbetrag (siehe aktuelle Preisliste).

Quick Check-in: Um das Check-in am Anreisetag zu beschleunigen, bitten wir Sie, uns bereits vorab Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum aller Mitreisender bekanntzugeben.

Da bei uns der Strom nach Verbrauch abgerechnet wird, bitten wir um Abrechnung erst am Abreisetag.

Falls Sie eine Verlängerung wünschen, wenden Sie sich bitte so bald wie möglich an das Rezeptionspersonal. Verlängerung ist nur möglich, sofern es die Folgebuchung erlaubt. Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, Platzzuteilungen gleichwertig zu verändern, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.

BEZAHLUNG

 

In BAR (EURO), mittels Maestro-(Bankautomat) oder Kreditkarte (Visa und Mastercard) während der Rezeptionszeiten (siehe Aushang). Maestro-(Bankautomat) oder Kreditkarte (Visa und Mastercard) akzeptieren wir erst ab einem Betrag von 60.00 €. Bankautomaten zur Geldabhebung finden Sie im Ortszentrum von Rottenbuch.

 

CHECK-OUT

 

Am Abreisetag müssen Stellplätze zwischen 8.00 Uhr bis spätestens 12.00 Uhr in tadellosem Zustand freigegeben werden. Schlüssel für Mietobjekte sind bis 10.00 Uhr in der Rezeption zurückzugeben. Bei Freigabe nach 12.00 Uhr wird zusätzlich der Preis für eine weitere Übernachtung erhoben. Für abhanden gekommene Schlüssel ist Ersatz zu leisten. Ein Check-out ist in jedem Falle immer persönlich in der Rezeption zu machen, um die Abmeldung des Gastes regelkonform durchzuführen.

 

RUHEZEITEN

 

Schranken geschlossen: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr (generelles Fahrverbot). Wenn Sie während dieser Zeit mit dem Auto wegfahren wollen, dann stellen Sie bitte Ihr Fahrzeug zeitgerecht auf den Parkplatz außerhalb der Schrankenanlage. Nachtruhe: 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr.

Während der Nachtruhe ist alles zu unterlassen, was andere Gäste in deren Ruhebedürfnis stören könnte. Die Einhaltung der Nachtruhe wird streng kontrolliert. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Sollte Ihre Nachtruhe einmal gestört werden, verständigen Sie uns bitte. Bei massiver Störung der Nachtruhe betätigen Sie bitte die Notglocke an der Eingangstüre der Rezeption. Ruhe- und Erholungsbedürfnis: Auch außerhalb der Nachtruhe nehmen Sie bitte immer Rücksicht auf Ihre Nachbarn, die nicht durch Radio, TV und andere Elektrogeräte, Motorgeräusche oder anderweitig gestört werden dürfen.

STELLPLÄTZE

Mindestabstand ca. 0,5 m zum Campingweg einhalten. Aufstellen der Campingunterkunft vorzugsweise parallel zum Weg aus Rücksicht auf die Campingnachbarn. Größenangaben verstehen sich inklusive Bewuchses. Platzgrenzen bitte beim Aufbauen von Zelt/Wohnwagen/Wohnmobil berücksichtigen. Die Platznummer steht auf den Stellplatzschildern. Durch Stellplatzschilder und Grenzpfosten wird der Stellplatz eingegrenzt. Verwenden Sie bitte nur luftdurchlässige Planen. PKWs müssen mit auf den Stellplatz geparkt werden. Hecken und Bäume dürfen unter keinen Umständen selbständig zurückgeschnitten werden oder sogar ganz entfernt werden. Bitte nehmen Sie in besonderen Fällen hierzu Kontakt mit unserem Platzwart auf.

Rasenmähen: Wir sorgen dafür, dass der Rasen auf dem Campinggelände regelmäßig gemäht wird. Besonders an starken An- und Abreisetagen hat unser Platzwart damit sehr viel Arbeit, schließlich soll jeder neu ankommende Gast einen gepflegten Platz bekommen. Der Rasenmäher ist üblicherweise erst ab ca. 9.00 Uhr auf dem Campinggelände unterwegs. Nur in Ausnahmefällen früher. Wir bitten um Verständnis.

 

WLAN

 

W-Lan kostet 2.00 € pro Gerät und 24 Stunden. Einen Code erhalten Sie an der Rezeption. Haftungsausschluss: Uneingeschränkter Zugang kann nicht gewährt werden. Für Unterbrechungen/Ausfälle (ungeachtet der Ursache) wird keine Haftung übernommen. Terrassen-Camping am Richterbichl (Fam. Echtler) schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden (z.B. Virusschäden), Folgeschäden oder Verluste während oder als Folge der Inanspruchnahme dieser Dienstleistung aus.

 

GASANLAGEN

 

Vor der Anreise muss sichergestellt sein, dass die verwendete Gasversorgungsanlage eine gültige Zulassung hat.

ELEKTRIZITÄT

Stromanschluss für alle Stellplätze: 16A, 230V, CEE-Stecker.

Standort der Stromkästen siehe Lageplan. Verwenden Sie nur geerdete Kabel. Nutzen Sie nur die Steckdose im Stromkasten, die mit Ihrer Stellplatznummer versehen ist. Nur 1 Anschluss pro Stellplatz! Bei Missbrauch wird für den gesamten Aufenthaltszeitraum eine angemessene Strompauschale pro Nacht berechnet. Platzverweis vorbehalten. Kabeltrommeln immer komplett abrollen, weil sie sonst heiß werden und den Schutzschalter auslösen können. Bitte sorgen Sie bei etwaigen Steckverbindungen für eine geeignete Wasserdichtigkeit. Terrassen-Camping am Richterbichl (Fam. Echtler) stellt eine Stromanschlussmöglichkeit zur Verfügung. Ab Steckdose geht die Haftung für Schäden, die sich aus der Stromnutzung ergeben können, auf den Stromabnehmer über. Haftungsausschluss für Stromschwankungen und -unterbrechungen und Überspannung.

 

WASSER UND ABWASSER

Trinkwasserentnahme kann über die Wasserstellen erfolgen. Details siehe Lageplan. Bitte gehen Sie mit dem kostbaren Gut Wasser sorgsam um. Abwasser jeder Art darf nur in die dafür vorgesehenen Abflüsse (Kanalsystem) entleert werden. Keinesfalls darf Abwasser im Erdreich versickern oder in den Bach/ See geleitet werden, daher mit Schlauch direkt ins Kanalsystem ableiten oder Eimer zum Auffangen unterstellen und rechtzeitig entleeren! Chemietoilette darf nur in die dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen (siehe Lageplan) entleert werden. Bitte ausgiebig nachspülen und sauber verlassen! Wohnmobil Ver- und Entsorgungsstation: siehe Lageplan allgemein zugänglich. Bitte nachspülen und sauber verlassen! Abwasserentsorgung und Frischwasserauffüllen für Übernachtungsgäste kostenlos. Zudem beachten Sie bitte, dass das Waschen oder Reinigen von Wohnmobilen, Wohnwagen, Zelten, Autos, Fahrrädern usw. mit dem Wasser des Campingplatzes strengstens untersagt ist.

 

FAHRZEUGE UND PARKPLÄTZE

Generell müssen alle Fahrzeuge auf dem Parkplatz abgestellt werden. Dies gilt auch für Dauer- und Saisoncamper. Freie Stellplätze sind kein Parkplatz! Dies gilt auch in den Nebensaisonen! Buchen Sie bitte eine Stellplatzgröße, die Ihrem Platzbedürfnis entspricht. Wenn Sie Ihr Auto auf einem anderen Stellplatz abstellen, können wir ihn nicht anderweitig vermieten. Wir gehen davon aus, dass Sie den Platz mitbenützen wollen und stellen Ihnen diesen Platz ab Anreisedatum laut gültiger Preisliste in Rechnung. Kostenlose Parkplätze im Einfahrtsbereich des Campingplatzes sind für unsere Tagesbesucher und Gäste unserer Ferienwohnungen vorgesehen. Bitte platzsparend parken und Absperrungen respektieren. Wartezone vor den Schranken bitte für Neuankommende freihalten. Campingzufahrt muss jederzeit für Notfälle frei sein. Anderen Personen, außer unseren Gästen, ist es nicht gestattet, das Campingplatzgelände zu befahren. Straßenverkehrsordnung und Schritttempo (auch für Radfahrer, Elektroroller usw.) gelten im gesamten Campingbereich.

BESUCHER

Platzfremde Personen haben aus Sicherheits- und Kostengründen grundsätzlich keinen Zutritt. Der Campingplatz ist Privatgelände. Besuchern ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung in der Rezeption und Bezahlung der Besuchergebühr gestattet. Sollten Sie Besuch empfangen, liegt es in Ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, dass sich Ihre Besucher vor Betreten des Campinggeländes in der Rezeption anmelden und die Eintrittsgebühr bezahlen. Wir behalten uns vor, Besuchern den Zutritt zum Campingplatz zu verwehren. Tagesbesucher müssen bis spätestens 22.00 Uhr das Campinggelände verlassen haben. Ansonsten wird er als Übernachtungsgast abgerechnet.

HUNDE / HAUSTIERE

Hunde / Haustiere sind am Terrassen-Camping am Richterbichl erlaubt, müssen aber immer mit angemeldet werden.

Damit jedoch andere Gäste in keiner Weise durch deren Anwesenheit gestört werden, müssen wir streng darauf achten, dass niemand durch freilaufende Hunde / Haustiere geängstigt oder gefährdet wird, dass niemand durch andauerndes Gebell gestört wird und dass niemals über Verunreinigung durch Tiere geklagt wird.

Folgende Regeln sind daher einzuhalten:

  • Hunde / Haustiere müssen außerhalb von Zelt und Wohnwagen (auch auf dem Stellplatz) ständig an der kurzen Leine gehalten werden. Sie kennen Ihr Tier und wissen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
  • Hunde / Haustiere dürfen auf dem Stellplatz keine Löcher graben.
  • Hunde müssen regelmäßig ausgeführt werden. Sorgen Sie auch hier für die Entfernung der Hinterlassenschaften (Dog Station).
  • Es darf zu keinerlei Verschmutzung durch Hundeurin oder Hundekot kommen.
  • Hunde / Haustiere dürfen den Bereich vom Badeweiher, die Liegewiese, den Kinderspielplatz, die Sanitäranlagen, die Mietobjekte sowie die Rezeption nicht betreten.
  • Niemand darf durch andauerndes Hundegebell gestört werden.
  • Hunde / Haustiere dürfen nicht in den Badeweiher und auch nicht in das Biotop an der Einfahrt des Campingplatzes.
  • Die Anzahl der Hunde ist max. zwei pro Stellplatz begrenzt

 

MÜLLENTSORGUNG UND UMWELTSCHUTZ

Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben. In unserer Müllentsorgung (siehe Lageplan) finden Sie Container für Weiß- und Buntglas, Dosen, Altpapier, Pappe, Batterien und Plastikmüll, Biomüll und Restmüll.

Kein Sperrmüll – Nehmen Sie unbrauchbar gewordene Tische, Stühle, Polstermöbel, Altmetalle, Fahrräder, Surfbretter, Zelte, Elektrogeräte usw. wieder mit nach Hause oder lassen Sie sich in der Rezeption die Adresse für den nächstgelegenen Wertstoffhof geben. Vieles kann dort kostenlos bzw. gegen eine geringe Gebühr abgegeben werden.

Umweltschutz wird auf dem Terrassen-Camping am Richterbichl großgeschrieben. Gehen Sie bitte mit Energie, Wasser und sonstigen Ressourcen sparsam um, trennen Sie Ihren Müll sorgfältig und verhalten Sie sich bitte unserer Natur gegenüber mit Rücksicht und Respekt.

Bitte beachten Sie, dass Zuwiderhandlungen der Mülltrennung und Entsorgung in Bayern rechtliche Konsequenzen haben können.

KINDER UND SPIELPLÄTZE

Rücksicht auf andere: Kindern wird hier auf dem Terrassen-Camping am Richterbichl viel geboten und sie sollen sich auch austoben können. Etwas Rücksichtnahme auf andere Gäste und sorgsamer Umgang mit Einrichtung und Ausstattung muss dennoch eingefordert werden. Ungebührender Lärm, Verschmutzung und Beschädigungen sind zu vermeiden.

Aufsichtspflicht der Eltern: Bei Unfällen jeglicher Art sind die Eltern verantwortlich und haften für Schäden, die von Ihren Kindern verursacht werden. Bitte erklären Sie Ihren Kindern die für sie relevanten Punkte der Platzordnung.

Spielplätze: Hunde (Haustiere)-, Alkohol- und Rauchverbot auf allen Spielplätzen. Die Nachtruhe ist unbedingt einzuhalten. Lärm, Verschmutzung und Beschädigung sind zu vermeiden.

 

GRILLEN UND OFFENES FEUER

Grillen erlaubt: Grillen gehört zu einem Campingurlaub dazu! Daher ist das Grillen auf dem Campingplatz mit einem Holzkohlen-, Gas- oder Stromgrill auf eigene Gefahr und in den von Ihnen mitgebrachten Grills erlaubt. Achten Sie bitte auf die nötige Sicherheit, dass die Nachbarn nicht ungebührlich belästigt werden und die Grasnarbe nicht zerstört wird. Bitte entsorgen Sie niemals heiße Kohlen im Müll! Aus Sicherheitsgründen ist offenes Feuer auf dem gesamten Campingplatz polizeilich verboten. Gerne können Sie auch unsere Grillstelle benutzen, bitte hinterlassen Sie diese nach der Nutzung sauber.

 

SANITÄRANLAGEN

Die Sanitäranlagen auf dem Terrassen-Camping am Richterbichl sind hochwertig und auf dem neuesten Stand der Technik. An unser Reinigungsteam stellen wir hohe hygienische Ansprüche, erwarten das aber auch von unseren Gästen. Sollte es dennoch einmal Anlass zu Kritik geben oder etwas kaputt gegangen sein, informieren Sie das Rezeptionspersonal. Während der Nebensaison können einzelne Bereiche geschlossen sein. Informieren Sie Ihre Kinder bitte darüber, dass die Sanitäranlagen kein Kinderspielplatz sind. Rutschgefahr bei nassen Böden! Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, sollen Kinder daher bitte nicht durch die Gänge laufen.

MIETOBJEKTE

Für alle unserer Mietobjekte ist das ganze Jahr über eine Anzahlung bei Reservierung notwendig (siehe Preisliste) Parkplätze: Für jedes Mietobjekt ist ein eigener Parkplatz vorgesehen.

Check-in: Die Mietunterkünfte sind spätestens ab 15.00 Uhr bezugsfertig.

Verspätete Anreise: Informieren Sie uns bitte telefonisch, falls Sie erst nach 18.00 Uhr anreisen können.

Tiere können aus hygienischen Gründen nicht aufgenommen werden.

Check-out: Mietunterkünfte sind am Abreisetag zwischen 8.00 Uhr und 10.00 Uhr freizugeben und der Schlüssel in der Rezeption abzugeben. Bei starker Verunreinigung behalten wir uns vor einen Gebührenaufschlag zu verlangen. Für Schäden an der Mietunterkunft hat der Gast aufzukommen. Für abhanden gekommene Schlüssel und Inventar ist Ersatz zu leisten.

 

WINTERCAMPING

Rutschgefahr bei Eis und Schnee: Um Ihnen eine schöne, natürliche Winterlandschaft zu präsentieren und um Wege und Stellplätze zu schonen, werden nur einige Wege schneefrei gemacht. Sie bewegen sich innerhalb des Campinggeländes in freier Natur auf eigene Gefahr. Bei Eis und Schnee herrscht Rutschgefahr! Lediglich in der Campingeinfahrt und bei den Eingängen zu den Sanitäranlagen kann nach Bedarf gestreut werden. Aber auch hier ist erhöhte Vorsicht durch den Gast geboten. Passen Sie Ihr Verhalten der Witterung an.

Schneeschaufeln: Einige Stellplätze werden für neu ankommende Gäste mit dem Schneepflug freigeschoben. Das Schneeschaufeln rund um den Wohnwagen/das Wohnmobil/Ihr Auto und das Entfernen des Schnees vom Wohnwagen/Wohnmobil-Dach obliegt dem Wintergast.

Wasseranschluss: während der Frostperiode auf den Stellplätzen nicht möglich. Wasserentnahmestellen in den Sanitärgebäuden.

Zugefrorener See: Das Betreten des Sees im Winter erfolgt immer auf eigene Gefahr. Die Eisdicke wird weder von uns noch von behördlicher Seite freigegeben

 

DAUER- UND SAISONCAMPING

 

Der Stellplatz ist ein angemieteter Grund, der für maximal 1 Jahr gemietet werden kann.

Jegliche Veränderungen an Stellplatz und Umgebung bedarf der Rücksprache mit der Platzverwaltung. Der Stellplatz ist zu jeder Zeit in einem gepflegten Zustand zu halten.

Bei Verwahrlosung kann sofort der Mietvertrag gekündigt werden.

Dauercamper müssen selbständig nach den aktuellen Zeitintervallen eine Gasprüfung durch einen Fachmann durchführen lassen und diese Bescheinigung dem Platzbetreiber vorlegen.

Bei Nichteinhaltung droht der Platzverweis.

Fahrzeuge müssen auf dem Parkplatz abgestellt werden.

Hecken und Bäume dürfen nicht selbständig zurückgeschnitten werden. Eine Pflanzung von Büschen, Bäumen oder ähnlichem ist nur in Töpfen erlaubt, welche jederzeit von deren Standort entfernt oder verrückt werden können. Neue Bepflanzungen im Erdreich sind nur nach Genehmigung der Platzaufsicht erlaubt.

Besucher und Übernachtungsgäste haben sich selbständig an der Rezeption vor dem Eintritt auf das Campinggelände anzumelden.

Alle Neubauten sind unbedingt vor Baubeginn mit der Platzverwaltung zu besprechen. Bei Nichteinhaltung muss generell zurückgebaut werden. Bitte beachten Sie bei Bauarbeiten oder beim Rasenmähen die allgemein geltenden Ruhezeiten auf dem Terrassen-Camping am Richterbichl.

Die Außenerscheinung der Campingunterkunft muss in das Gesamtbild des Campingplatzes passen. Geliehene Gegenstände des Campingplatz Inventars sind ohne Aufforderung nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß zurückzubringen.

Bitte hinterlassen Sie Ihren Stellplatz nach Ihrem Langzeit Aufenthalt so, wie Sie ihn vorgefunden haben.

 

NOTFÄLLE

 

Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an das Rezeptionspersonal oder wählen Sie die 112.

Wir verständigen für Sie die Rettung und Notarzt.

Brandfall: Bitte informieren Sie sich am Anreisetag über den nächstgelegenen Feuerlöscher (siehe Lageplan) und verständigen Sie im Notfall umgehend die Feuerwehr. Die Feuerlöscher sind abgesperrt und der Schlüssel durch eine Glasscheibe gesichert. Der Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Bitte machen Sie sich mit den Flucht- und Rettungswegen in den Sanitärgebäuden vertraut (siehe aushängende Pläne). Für Notfälle außerhalb unserer Rezeptionszeiten betätigen Sie bitte die Klingel am Eingang der Rezeption

 

SOZIALES VERHALTEN

 

Unangemessenes soziales Verhalten, einschließlich Belästigung, Diskriminierung, Mobbing oder Beleidigung anderer Personen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale, wird nicht toleriert.

Beleidigungen oder Rufmord gegenüber Mitarbeitern, Kunden, oder jeglichen Parteien, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, werden als schwerwiegende Verletzung der Unternehmensrichtlinien betrachtet. Jegliche Handlungen, die darauf abzielen, den Ruf, die Integrität oder das Wohlbefinden anderer zu schädigen, sind strengstens untersagt. Verstöße oder Nichtbeachtung dieser Klausel können zur sofortigen Beendigung des Beherbergungs- oder Mietverhältnisses führen. Eine Preisreduzierung oder Erstattung der ursprünglichen Übereinkunft ist nicht möglich.

 

KONSUM VON CANNABIS

 

Wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass der Konsum von Cannabis auf unserem Campingplatz strengstens verboten ist. Wir legen großen Wert darauf, eine sichere und angenehme Umgebung für alle unsere Gäste zu schaffen, und der Gebrauch von Cannabis kann potenzielle Risiken für die Sicherheit und das Wohlbefinden anderer mit sich bringen.

Wir bitten Sie daher, unsere Richtlinien zu respektieren und jeglichen Konsum von Cannabis während Ihres Aufenthalts auf unserem Campingplatz zu unterlassen. Verstöße gegen dieses Verbot können zur sofortigen Beendigung Ihres Aufenthalts führen.

 

 

 

GENERALKLAUSEL

 

Haftungsausschluss: Der Terrassen-Camping am Richterbichl ist ein naturnahes Gelände. Es gibt Unebenheiten, Obstbäume, Hecken, asphaltierte und naturbelassene Wege, Wiesen, Insekten usw. Alles ist der Witterung ausgesetzt. Die Beleuchtung ist in der Nacht stark reduziert, um den Schlaf der Gäste nicht zu stören.

Generell bitten wir unsere Gäste um angepasstes Verhalten und Eigenverantwortung.

Sicherheit ist ein wesentlicher Faktor für Wohlbefinden und Erholung unserer Gäste und liegt uns sehr am Herzen.

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es wichtig ist, den Anweisungen unseres Campingplatzpersonals stets Folge zu leisten. Unsere Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, den reibungslosen Ablauf auf dem Campingplatz sicherzustellen und Ihre Sicherheit sowie die aller anderen Gäste zu gewährleisten.

Bitte respektieren Sie daher die Anweisungen, die Sie von unseren Mitarbeitern erhalten, sei es in Bezug auf die Platzierung Ihres Zeltes oder Wohnmobils, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, die Nutzung der Einrichtungen oder andere Aspekte des Campingplatzbetriebs.

Indem Sie den Anweisungen unseres Personals folgen, tragen Sie dazu bei, einen angenehmen und sicheren Aufenthalt für alle Gäste zu gewährleisten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

 

Der Campingplatz Terrassen-Camping am Richterbichl -Tourismusanlage- ist unter familiärer Führung. Viele der Regeln unserer Platzordnung haben die Sicherheit unserer Gäste als vorrangiges Ziel, dem wir unsere volle Aufmerksamkeit widmen. Wir bitten aber auch unsere Gäste, ihren Beitrag dazu zu leisten. Wenden Sie sich bitte bei auffälligen Beobachtungen und Vorkommnissen vertrauensvoll an uns. Wir sind für Sie da. Unterstützen Sie uns bitte dort, wo wir auf Ihre Hilfe angewiesen sind. Gemeinsam sind wir eine tolle Campingfamilie.

 

Vielen Dank - Ihre Familie Echtler